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   OLG Köln, 06.05.1994 - 11 U 259/93   

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https://dejure.org/1994,6072
OLG Köln, 06.05.1994 - 11 U 259/93 (https://dejure.org/1994,6072)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.05.1994 - 11 U 259/93 (https://dejure.org/1994,6072)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Mai 1994 - 11 U 259/93 (https://dejure.org/1994,6072)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Darlegungspflicht und Beweispflicht eines Beauftragten zur Verwaltung der auf einem Sparkonto vorhandenen Gelder über den Verbleib von abgehobenen Beträgen sowie deren Verwendung; Pflicht eines Auftraggebers zum Nachweis einer nicht ordnungsgemäßen Verwendung von Geldern ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 31.01.1963 - VII ZR 284/61

    Geschäftsführung ohne Auftrag und § 817 Satz 2 BGB

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.1994 - 11 U 259/93
    Soweit die Rechtsprechung den Verwirkungsgedanken im Auftragsverhältnis anwendet, handelt es sich dabei um den Anspruch auf Rechnungslegung, der nach Ablauf von etlichen Jahren entfallen kann, wenn der Auftraggeber bisher nie Rechnung verlangt hat (BGHZ 39, 87, 92, 93; RG LZ 23, 324; RG Warn Rspr. 1915, 277; LAG Bremen VersR 65, 1069).
  • BGH, 04.02.1991 - II ZR 246/89

    Darlegungs- und Beweislast des Beauftragten gegenüber Herausgabeverlangen des

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.1994 - 11 U 259/93
    Als Beauftragter zur Verwaltung der auf dem Sparkonto vorhandenen Gelder hat er den Verbleib der unstreitig abgehobenen Beträge sowie deren Verwealtung in Einklang mit der Klägerin darzulegen und zu beweisen (vgl. BGH NJW-RR 89, 1206; NJW 86, 1492; BGH NJW 91, 1884).
  • BGH, 29.01.1986 - IVb ZR 11/85

    Begriff der Vermögensverwaltung; Ansprüche eines Ehegatten wegen zweckwidriger

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.1994 - 11 U 259/93
    Die enge familiäre Beziehung und das jahrelange gemeinsame Haushalten haben nicht zur Folge, daß - vergleichbar der Regelung bei Eheleuten - die Klägerin verpflichtet ist, die nichtordnungsgemäße Verwendung der Gelder nachzuweisen, was eine Umkehr der Beweislast bedeuten würde (vgl. dazu BGH NJW 86, 1870).
  • BGH, 23.05.1989 - IVa ZR 88/88

    Zulässigkeit der Revision von Streitgenossen - Zusammenrechnung der Beschwer

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.1994 - 11 U 259/93
    Als Beauftragter zur Verwaltung der auf dem Sparkonto vorhandenen Gelder hat er den Verbleib der unstreitig abgehobenen Beträge sowie deren Verwealtung in Einklang mit der Klägerin darzulegen und zu beweisen (vgl. BGH NJW-RR 89, 1206; NJW 86, 1492; BGH NJW 91, 1884).
  • BGH, 13.11.1985 - IVa ZR 42/84

    Voraussetzungen des Aufwendungsersatzanspruchs des mit der Vermögensverwaltung

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.1994 - 11 U 259/93
    Als Beauftragter zur Verwaltung der auf dem Sparkonto vorhandenen Gelder hat er den Verbleib der unstreitig abgehobenen Beträge sowie deren Verwealtung in Einklang mit der Klägerin darzulegen und zu beweisen (vgl. BGH NJW-RR 89, 1206; NJW 86, 1492; BGH NJW 91, 1884).
  • LAG Bremen, 05.11.1963 - 2 Sa 83/63

    Spesen, Anspruch auf Spesenersatz, Freistellung von der Tätigkeit, Übung in der

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.1994 - 11 U 259/93
    Soweit die Rechtsprechung den Verwirkungsgedanken im Auftragsverhältnis anwendet, handelt es sich dabei um den Anspruch auf Rechnungslegung, der nach Ablauf von etlichen Jahren entfallen kann, wenn der Auftraggeber bisher nie Rechnung verlangt hat (BGHZ 39, 87, 92, 93; RG LZ 23, 324; RG Warn Rspr. 1915, 277; LAG Bremen VersR 65, 1069).
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